top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

 

Anne Seefried

BrandSpring

Stolpmünder Straße 25d

22147 Hamburg

 

nachstehend BrandSpring genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail oder über die Website zustande kommen.

1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden nicht anerkannt, es sei denn, BrandSpring hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

 

1.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn 

 

der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder

der Kunde eine Leistung bucht / ein Produkt kauft

der gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

 

1.4 Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat unberührt bleiben.

 

​1.5 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 

1.6 Je nachdem, welche Leistung BrandSpring erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen, z.B. eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Grafikleistungen, ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.

 

1.7 Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Der Stand der AGB ist am Ende der Seite zu finden.

 

1.8 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

 

1.9 Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

2. Vertragsgegenstand & Zustandekommen des Vertrages

 

2.1 Gegenstand des Vertrags können die folgenden Leitungen sein:

 

Entwicklung von Logos und Erscheinungsbildern

Anfertigung von Grafiken, Illustrationen und anderen Designs

Design und Konzeption einer Website

Design und Konzeption von Social Media Designs​

Gestaltung von Print-Produkten

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Alle Leistungen sind unter https://www.brandspring.de/ zu finden.

 

​2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von BrandSpring vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. 

 

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

 

3. Modalitäten der Leistungserbringung

 

​3.1 Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt BrandSpring dem Kunden die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist der Kunde zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht. 

 

3.2 Anpassungen von grafischen Werken beinhalten zwei Korrekturläufe, sofern im Angebot nichtsanderes vereinbart wurde. Sind mehr als zwei Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand zusätzlich berechnet. 

 

3.3 Lehnt der Kunde den Konzept- und Designvorschläge von BrandSpring in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat BrandSpring das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

 

​3.4 BrandSpring übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Grafikleistungen, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen dem Kunden. Dies gilt auch für die Erstellung von Webseiten; eine datenschutzrechtliche und rechtliche Beratung wird nicht durchgeführt.


 

4. Vergütungsmodalitäten​

 

4.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von BrandSpring genannten Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit. Die vereinbarten Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von BrandSpring ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. 


 

5. Rechnungsstellung, Fälligkeit & Eigentumsvorbehalt 

 

5.1 BrandSpring ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich werden mindestens 50% der Gesamtsumme direkt nach Auftragserteilung gezahlt, sofern nicht anders vereinbart. Der Rest ist dann spätestens nach der erfolgten letzten Beratung fällig. 

 

5.2 Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Kunden versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an BrandSpring zu zahlen.

 

​5.3 Gerätst der Kunde in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist BrandSpring berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe hat der Kunde je Mahnung durch BrandSpring 5,– € zu zahlen. BrandSpring ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche.

 

5.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von BrandSpring ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.


 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

6.1 Der Kunde hat BrandSpring alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

 

6.2 Konzept- und Designvorschläge müssen innerhalb von 4 Wochen vom Kunden freigegeben werden.


 

7. Abnahme der erbrachten Leistungen

 

7.1 Nach Fertigstellung der Leistungen (Grafikleistungen oder Website) hat der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Grafikleistung als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.

 

7.2 Eventuelle Mängel sowohl an der Website oder der Grafikleistung müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an BrandSpring übermittelt werden.


 

8. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumungen für Grafikleistungen

 

8.1 BrandSpring behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von BrandSpring erstellten Grafikleistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch BrandSpring und ist entsprechend zu vergüten. 

 

8.2 Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt BrandSpring dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von BrandSpring erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für diesen Zweck nutzt BrandSpring eine gesonderte Lizenzvereinbarung. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

 

8.3 Bei BrandSpring verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. 

 

8.4 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch BrandSpring. 

 

8.5 Für den Bereich Grafikdesign und Logodesign wird eine gesonderte Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt zusätzlich zu den AGB und geht diesen im Zweifelsfall vor.

 

9. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumungen für Websites

 

9.1 Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei BrandSpring. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt BrandSpring, bis auf die Einschränkungen in Abs. 4 dieser Ziffer, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und BrandSpring bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bei dir. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch dich ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar. 

 

9.2 Die Rechtseinräumung wird gem. §158 Abs.1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß dem Angebot von BrandSpring festgelegte Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hast. BrandSpring kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Abschnitt findet dadurch aber nicht statt.

 

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen.

 

9.4 BrandSpring ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann BrandSpring u.a. Vervielfältigungen einzelner Seiten, Ausschnitte oder Ansichten (Mockups) der Website herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden, in Newslettern und auf Social Media (z.B. Facebook, Instagram) präsentieren oder auf sonstige Weise verwerten. Der Unternehmensname des Kunden darf dabei genannt werden. BrandSpring muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und den Kunden nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von BrandSpring abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

 

9.5 BrandSpring hat Anspruch auf Nennung als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von BrandSpring erstellten Website. BrandSpring darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von BrandSpring entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.

 

10. Fristen

 

10.1 Für BrandSpring vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. 

 

10.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch BrandSpring setzt voraus, dass BrandSpring sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens BrandSpring nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. 

 

10.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.


 

11. Beendigung des Vertrags

 

​11.1 Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. 

 

11.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

 

bei Nichtzahlung der Anzahlung

bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden

bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt

bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.

 

11.3 Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind BrandSpring sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

 

12. Übertragung des Vertrags

 

BrandSpring ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung durch den Kunden bedarf. 


 

13. Datenschutz, Vertraulichkeit & Geschäftsgeheimnis

 

13.1 BrandSpring bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung und auch – je nach Auftrag – den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages an.

 

13.2  Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

13.3 Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die er während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung erhält (von BrandSpring entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-How), die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind), dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet der Kunde sich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem ist der Kunde nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb des Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis von BrandSpring. Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials ist der Kunde berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit BrandSpring zu sprechen/zu schreiben. Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.


 

14. Haftung & Verjährung

 

14.1 BrandSpring haftet dem Kunden gegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

​14.2  Im Übrigen ist die Haftung von BrandSpring auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. 

 

14.3 Die Parteien sind sich einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.

 

14.4 Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von BrandSpring, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden und sind nicht Aufgabe von BrandSpring. BrandSpring haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden. 

 

​14.5 Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit für BrandSpring. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.

 

14.6 BrandSpring haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von BrandSpring liegen. 

 

14.7 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber BrandSpring verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

 

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

 

15.1 Als Verbraucher steht dem Kunden nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

15.2 Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem der Kunde das Angebot von BrandSpring angenommen hat. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen die Beauftragung kostenfrei widerrufen. 

 

16. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

 

16.1 Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt BrandSpring die folgenden Daten vom Kunden:

 

Vor- und Nachname

Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)

E-Mail-Adresse

 

16.2 Die vom Kunden mitgeteilten Daten verwendet BrandSpring ohne gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor der Annahme des Angebots vorzunehmen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

 

​16.3 Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert BrandSpring die Daten des Kunden nur im Rahmen der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

 

16.4 Bei einer Änderung der persönlichen Angaben des Kunden, ist dieser selbst für die Aktualisierung verantwortlich und kann BrandSpring diese per E-Mail mitteilen.

 

17. Änderung der AGB

 

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. BrandSpring informiert den Kunden rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Der Kunde hat nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. 

 

18. Schlussbestimmungen

 

18.1 Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.

 

18.2 Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in Hamburg.

 

18.3 Wir weisen darauf hin, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu sind in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden.

 

18.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

 

Stand der AGB: 01. April 2025

bottom of page